Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach hat in seiner Sitzung vom 7. November 2024 beschlossen:


Verordnung des Gemeinderates

über die Festsetzung der Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder unter Zugrundelegung der Bestimmungen des § 41 der Nö Bauordnung 2014, LGBl. 1/2015 in der geltenden Fassung

 

(1) Die Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder wird für einen Fahrradabstellplatz mit einem Zehntel der Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt. 

 (2) Diese Verordnung tritt mit 1.1.2025 in Kraft.