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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach hat in seiner Sitzung vom 7. November 2024 beschlossen:
Verordnung des Gemeinderates
über die Festsetzung der Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder unter Zugrundelegung der Bestimmungen des § 41 der Nö Bauordnung 2014, LGBl. 1/2015 in der geltenden Fassung
(1) Die Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder wird für einen Fahrradabstellplatz mit einem Zehntel der Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt.
(2) Diese Verordnung tritt mit 1.1.2025 in Kraft.