AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Land- und Forstwirtschaft
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109
An alle
Stadt/Markt/Gemeinden
z.H. de(r)s Bürgermeister(in)s
Betrifft BMSGPK; Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes 2025/2026
Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle ersucht um Veranlassung der Verlautbarung der Beilagen durch Anschlag an der Amtstafel.
Seit November 2025 kommt es zu einer Häufung von positiven Fällen bei Wildvögeln. Bereits mit 03.11.2025 wurde ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Ge-biete mit stark erhöhtem Risiko an großen Wasserflüssen wurden festgelegt. Aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruches in Oberösterreich wurde am 19.11.2025 eine Sperrzone er-richtet, die bis in den Bezirk Amstetten reicht.
Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.at .
Auf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden
Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden.
Meldung von Geflügelhaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Beilage 1: Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen
Beilage 2 (2 Anhänge): Kundmachung zur Festlegung der Risikogebiete mit Anlage
Beilage 3: Erlass des Ministeriums zur Kundmachung
Das Schreiben vom 05.11.2025 ist aufgehoben und wird durch dieses Schreiben er-setzt.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Landeshauptfrau
Dr. R i e d l Abteilungsleiterin