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Sie können eine Wahlkarte beantragen, wenn Sie am Wahltag, dem 9. Juni 2024, Ihre Stimme voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal abgeben können.
Mit einer Wahlkarte können Sie
Sie können die Wahlkarte persönlich, schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Wahlkarte persönlich oder schriftlich beantragen, beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen:
Bei einem persönlichen Antrag müssen Sie ein Identitätsdokument mitnehmen, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
Tipp: Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab Mitte Mai 2024 persönlich im Gemeindeamt Aggsbach-Dorf beantragen, können Sie auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe steht vor Ort ein abgeschirmter Bereich zur Verfügung.
Bei einem schriftlichen Antrag sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt notwendig:
Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind und zum Ausfüllen der Wahlkarte und des Stimmzettels eine entsprechende Wahlkarten- und Stimmzettelschablone benötigen, geben Sie dies bitte im Antrag an.
Hinweis: Wahlkarten werden ab Mitte Mai 2024 versendet. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien und Personen fest und liegt der mit der Wahlkarte übermittelte amtliche Stimmzettel für die Wahl vor.
Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Wahlkarten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Davon ausgenommen sind nur Wahlkarten, die mit einer ID Austria beantragt werden. Bei diesen Anträgen können Sie auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.
Eine Wahlkarte können Sie beantragen, wenn Sie
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie am Wahltag arbeiten, nicht in Schönbühel-Aggsbach sein werden, oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in Ihr Wahllokal kommen können.
Am schnellsten erhalten Sie Ihre Wahlkarte, wenn Sie diese persönlich im zuständigen Gemeindeamt abholen. Wenn Sie eine Zustellung der Wahlkarte wünschen, bedenken Sie auch die Dauer des Postweges. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte daher rechtzeitig.
Die Versendung der Wahlkarte erfolgt in der Regel per Einschreiben. Wenn Sie Ihre Wahlkarte nach dem 4. Juni 2024 beantragen, ist eine rechtzeitige postalische Zustellung nicht in jedem Fall möglich. Deshalb wird empfohlen, dass Sie Ihre Wahlkarte in diesem Fall persönlich im zuständigen Wahlreferat abholen.
27.03.2024