Einheitssatz Aufschließungsabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2011 zufolge wesentlicher Erhöhungen bei den Baupreisen einstimmig beschlossen, den Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 in der jeweils geltenden Fassung auf € 450,00 zu erhöhen.

Auf Abgabentatbestände die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden ist der bis dahin geltende Einheitssatz anzuwenden.