Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt (Standesamtsverband Melk mit Sitz im Rathaus Melk) üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise € 16,00   (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Die Aufnahme ist das örtliche Melderegister bzw. Zentralmelderegister ist persönlich beim Gemeindeamt Aggsbach-Dorf während der Parteinverkehrszeiten zu beantragen. Bei Aufnahme in das örtliche Melderegister bzw. Zentralmelderegister entstehen keine Gebühren.

http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080000.html

Zuständig