Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt (Standesamtsverband Melk mit Sitz im Rathaus Melk) üblicherweise vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile,
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühren üblicherweise € 16,00 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)
Die Aufnahme ist das örtliche Melderegister bzw. Zentralmelderegister ist persönlich beim Gemeindeamt Aggsbach-Dorf während der Parteinverkehrszeiten zu beantragen. Bei Aufnahme in das örtliche Melderegister bzw. Zentralmelderegister entstehen keine Gebühren.
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080000.html