Abstellplatz-Ausgleichsabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach hat in seiner Sitzung am 23. April 1992 einstimmit folgenden Beschluss gefaßt:

 

VERORDNUNG

Die Abstellplatz-Ausgleichsabgabe wird gemäß § 86, Abs. 6, NÖ Bauordnung 1976, LGBl. 8200 in der jeweils geltenden Fassung mit € 1.592,63 (vormals ATS 21.915,00) für jeden von einer Ausnahme nach Absatz 5 leg. cit. im Gemeindebereich von Schönbühel-Aggsbach erfaßten Stellplatz festgelegt.